Verkehrswertgutachten
Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergibt sich häufig die Notwendigkeit, für ein bestimmtes Gut dessen Wert zu bestimmen, um die Veräußerung oder den Erwerb im Marktgeschehen zu ermöglichen. Für Grundstücke und Immobilien ist dies regelmäßig der Fall, da i.d.R. keine Preise festgesetzt sind.
Auch im Fall von Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, als Grundlage für Finanzierungen oder im Wege der Zwangsversteigerung ist es erforderlich, einen marktorientierten Verkehrswert zu ermitteln.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch für
- unbebaute Grundstücke jeder Art
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen (Sondereigentum)
- Gewerbeimmobilien
- Gaststätten und Hotels
- Freizeitimmobilien
- land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
- Sonderimmobilien
- Mieten und Pachten
- grundstücksgleiche Rechte