Sachverständiger

Der Sachverständige zeichnet sich aus durch

Dementsprechend sind die angeforderten Gutachten persönlich, unparteiisch und unabhängig zu erstellen. Ob die Gutachten im Rahmen eines Privat- oder Gerichtsauftrages erstattet werden, ist dabei unerheblich. Das erstattete Gutachten muss für jedermann nachvollziehbar sein, und der Sachverständige unterliegt grundsätzlich — wie z.B. Rechtsanwälte auch — der Schweigepflicht.

Durch ständige Fortbildung gewährleistet der Sachverständige seinem Auftraggeber das höchste Maß an Qualität.

Diese Voraussetzungen sind Grundlage für das Vertrauen, das Sie als Auftraggeber dem Sachverständigen entgegenbringen.

Die Fassung der Edelsteine erhöht ihren Preis, nicht ihren Wert.

Ludwig Börne
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