Sachverständiger
Der Sachverständige zeichnet sich aus durch
- überdurchschnittliche Fachkenntnisse in seinem Betätigungsfeld
- praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten
- Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Dementsprechend sind die angeforderten Gutachten persönlich, unparteiisch und unabhängig zu erstellen. Ob die Gutachten im Rahmen eines Privat- oder Gerichtsauftrages erstattet werden, ist dabei unerheblich. Das erstattete Gutachten muss für jedermann nachvollziehbar sein, und der Sachverständige unterliegt grundsätzlich — wie z.B. Rechtsanwälte auch — der Schweigepflicht.
Durch ständige Fortbildung gewährleistet der Sachverständige seinem Auftraggeber das höchste Maß an Qualität.
Diese Voraussetzungen sind Grundlage für das Vertrauen, das Sie als Auftraggeber dem Sachverständigen entgegenbringen.